Rufen Sie an: +49 (0) 511 - 13 22 066 - 0 info@doohmedia.net
„Zukunftsprogramm
Krankenhäuser“
Der Bund unterstützt mit dem KHZG Ihre Digitalprojekte!
Unter dem Dach des Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sollen für Kliniken und Krankenhäuser digitale Lösungen gefördert werden. 3 Milliarden Euro stellt der Bund zur Verfügung, weitere 1,3 Milliarden Euro sollen die Länder aufbringen. Kliniken bekommen jetzt nicht nur die finanziellen Mittel, sondern auch den politischen Impuls, um Digitalisierungs- Projekte umzusetzen.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern
-
Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können.
-
Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Das sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG) vor.
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte bei einer Pressekonferenz, dass die Kliniken in der Corona- Krise großartiges geleistet haben und verwies darauf, wie wichtig ein leistungsfähiges Gesundheitswesen sei.
-
Bei dem KHZG- Entwurf geht es zum einen um die Investitionen für Modernisierung und zum anderen um Hilfen, um die finanziellen Folgen der Coronavirus- Pandemie für die Krankenhäuser aufzufangen.
-
Investiert werden soll in moderne Notfallkapazitäten sowie in eine bessere digitale Infrastruktur.
-
Förderanträge sind bereits ab heute möglich.
-
in Kraft treten wird das Gesetz laut Bundesgesundheitsministerium voraussichtlich im Oktober 2020.
Oxygen.Q erfüllt Anforderungen des "Fördertatbestands 2, Patientenportale" und ist förderfähig.
Patientenportale
( § 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV): Patientenportale sollen zukünftig den Kommunikationsaufwand reduzieren, den Austausch von Informationen beschleunigen und die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessern. Insbesondere geht es um die Bereiche digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern.