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„Zukunftsprogramm
Krankenhäuser“

Der Bund unterstützt mit dem KHZG Ihre Digitalprojekte!

Unter dem Dach des Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sollen für Kliniken und Krankenhäuser digitale Lösungen gefördert werden. 3 Milliarden Euro stellt der Bund zur Verfügung, weitere 1,3 Milliarden Euro sollen die Länder aufbringen. Kliniken bekommen jetzt nicht nur die finanziellen Mittel, sondern auch den politischen Impuls, um Digitalisierungs- Projekte umzusetzen. 

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Die wichtigsten Regelungen im Überblick: 

​Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern 

  • Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können.
     

  • Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Das sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG) vor.
     

  • Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte bei einer Pressekonferenz, dass die Kliniken in der Corona- Krise großartiges geleistet haben und verwies darauf, wie wichtig ein leistungsfähiges Gesundheitswesen sei.
     

  • Bei dem KHZG- Entwurf geht es zum einen um die Investitionen für Modernisierung und zum anderen um Hilfen, um die finanziellen Folgen der Coronavirus- Pandemie für die Krankenhäuser aufzufangen.
     

  • Investiert werden soll in moderne Notfallkapazitäten sowie in eine bessere digitale Infrastruktur.
     

  • Förderanträge sind bereits ab heute möglich.
     

  • in Kraft treten wird das Gesetz laut Bundesgesundheitsministerium voraussichtlich im Oktober 2020.

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Oxygen.Q erfüllt Anforderungen des "Fördertatbestands 2, Patientenportale" und ist förderfähig.​

Patientenportale
( § 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV): Patientenportale sollen zukünftig den Kommunikationsaufwand reduzieren, den Austausch von Informationen beschleunigen und die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessern. Insbesondere geht es um die Bereiche digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern.

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